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   BGH, 21.04.2015 - X ZR 19/13   

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https://dejure.org/2015,15747
BGH, 21.04.2015 - X ZR 19/13 (https://dejure.org/2015,15747)
BGH, Entscheidung vom 21.04.2015 - X ZR 19/13 (https://dejure.org/2015,15747)
BGH, Entscheidung vom 21. April 2015 - X ZR 19/13 (https://dejure.org/2015,15747)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 3 PatG, § 4 PatG, Art 54 EuPatÜbk
    Patentnichtigkeitsverfahren: Erfinderischen Tätigkeit bei Erfindungen mit mehreren technischen Problemen

  • IWW

    § 83 PatG, § 121 Abs. 2 Satz 2 PatG, § 91 Abs. 1 ZPO

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Ermittlung der Patentfähigkeit einer rückstrahlenden Folie mit einer gedruckten Schicht

  • rewis.io

    Patentnichtigkeitsverfahren: Erfinderischen Tätigkeit bei Erfindungen mit mehreren technischen Problemen

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    PatG § 83
    Ermittlung der Patentfähigkeit einer rückstrahlenden Folie mit einer gedruckten Schicht

  • datenbank.nwb.de

    Patentnichtigkeitsverfahren: Erfinderischen Tätigkeit bei Erfindungen mit mehreren technischen Problemen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 02.12.2014 - X ZR 151/12

    Zwangsmischer - Patentnichtigkeitsverfahren: Darlegung der Bekanntheit der

    Auszug aus BGH, 21.04.2015 - X ZR 19/13
    Nachdem das Patentgericht in seinem Hinweis nach § 83 PatG zu der vorläufigen Einschätzung gekommen war, der Gegenstand von Patentanspruch 1 sei durch den von der Klägerin vorgelegten Stand der Technik nahegelegt, war die Klägerin nicht gehalten, weiteres Material vorzulegen (vgl. BGH, Urteil vom 2. Dezember 2014 - X ZR 151/12, GRUR 2015, 365 Rn. 47 - Zwangsmischer).
  • BGH, 13.01.2015 - X ZR 41/13

    Patentfähigkeit: Definition eines einer Erfindung zugrunde liegenden technischen

    Auszug aus BGH, 21.04.2015 - X ZR 19/13
    Die Patentfähigkeit ist nach der Rechtsprechung des Senats gegebenenfalls schon dann zu verneinen, wenn die Bewältigung eines dieser Probleme zum Aufgabenkreis des Fachmanns gehört hat und die beanspruchte Erfindung von diesem Ausgangspunkt aus durch den Stand der Technik nahegelegt war (BGH, Urteil vom 13. Januar 2015 - X ZR 41/13, GRUR 2015, 352 Rn. 13 - Quetiapin).
  • BGH, 23.03.2021 - X ZR 22/19

    Nichtigerklärung eines europäischen Patents mit der Priorität einer japanischen

    In einem früheren Nichtigkeitsverfahren hat der Senat die Klage abgewiesen (BGH, Urteil vom 21. April 2015 - X ZR 19/13).

    Zur Auslegung der bereits in der erteilten Fassung vorgesehenen Merkmale hat der Senat in seinem Urteil im ersten Nichtigkeitsverfahren Stellung genommen (BGH, Urteil vom 21. April 2015 - X ZR 19/13, Rn. 10-19).

    Zu demselben Ergebnis ist der Senat bereits im ersten Nichtigkeitsverfahren gelangt (BGH, Urteil vom 21. April 2015 - X ZR 19/13, Rn. 51 f.).

    Auf die Entgegenhaltung K6 ist der Senat bereits im damals ergangenen Urteil näher eingegangen (BGH, Urteil vom 21. April 2015 - X ZR 19/13, Rn. 37 ff., 54).

  • BPatG, 08.11.2018 - 2 Ni 40/16
    Mit seinem Urteil X ZR 19/13 vom 21. April 2015 hat der Bundesgerichtshof eine frühere Klage gegen das Streitpatent abgewiesen.

    K1: Streitpatentschrift (EP 1 193 511 B1) K2: DE 601 25 484 T2 (Übersetzung des Streitpatents) K3: Merkmalsanalyse von Anspruch 1 des Streitpatents K4: BGH X ZR 19/13 K5: US 4 618 518 K6: WO 99/37470 A1.

    Vor diesem Hintergrund ist das dem Streitpatent zugrundeliegende technische Problem darin zu sehen, eine rückstrahlende Folie mit einer gedruckten Schicht zur Einstellung des Farbtons bereitzustellen, die eine verbesserte Witterungsbeständigkeit aufweist und einfach und kostengünstig herzustellen ist (vgl. Urteil des Bundesgerichtshofs in der Sache X ZR 19/13 (hier Anlage K4), Entscheidungsgründe I.2.).

  • BPatG, 27.09.2018 - 2 Ni 41/16
    HE1: BGH X ZR 19/13 zum Stammpatent B1: DIN 67520 Teil 2 vom Juni 1989.
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